Gutes Design basiert auf einem Konzept, auf Kreativität und einer ganz bestimmten Eigenart. Design ist keine Frage des Geschmacks.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Designer jeder Gestaltungsrichtung bei ihrer Tätigkeit und kläre mit ihnen Fragen zu Designanmeldungen, Kundenaufträgen, Schutzrechtsverletzungen oder zur Vergütung.

Ich unterstütze Fotografen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Ersatzansprüchen.

Nicht zuletzt durch die Digitalisierung und durch die zahlreichen Möglichkeiten der Weiterverbreitung im Netz und in sozialen Netzwerken ist es für viele Nutzer und Unternehmen schwierig geworden, die Rechtslage in Sachen der Verwertung von urheberrechtlichen Werken zu überblicken.

Lizenzen, Produktions- und Agenturverträge werden deshalb von mir entworfen, geprüft und verhandelt.

Referenzen und Mandate (Auszug):

  • Vertretung einer Vielzahl von Berufsfotografen (Vertragsgestaltung, Lizenzen, Verletzungsprozesse, Abbildungsschutz, Schadensersatz)
  • Designverletzungsverfahren (Produktdesign, Grafik-Design) vor diversen Gerichten (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz)
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei der Gründung einer Lizenzverwaltungs-GmbH und Verkauf und Übertragung von IP-Rechten (Marken, Designs, Gestaltungen, Grafiken, Comicfiguren)
  • Entwurf und Verhandlungen von Lizenzverträgen
  • Beratung von Unternehmen hinsichtlich Nutzung von Abbildungen von Mitarbeitern und Kunden in der visuellen Kommunikation (Einwilligungserklärungen, Modell-Release, Verletzungsprozesse)
  • Erstellung von AGB und Standardverträgen Fotografen und Designern