Die Entwicklung eigener Apps für Smartphones und Tablets ermöglicht vielen Unternehmen eine neue Art des Vertriebs und des Marketings. Darüber hinaus können Apps eine lukrative Einnahmequelle darstellen.
Wie vermeidet man aber, dass die für viel Geld entwickelte App an der Zulassung durch den App-Portalanbieter scheitert? Die Verantwortung hierfür sollte zwischen dem Unternehmen und dem App-Programmierer geklärt werden.
Die rechtliche Einordnung der App-Entwicklung
Bei der App-Entwicklung muss von Anfang an die geplante Vertriebsplattform berücksichtigt werden. Nicht nur wegen der Entwicklungsumgebung, sondern in Hinblick auf die Zulassungsrichtlinien der App-Store-Anbieter. Diese müssen das Unternehmen als Anbieter einer App und der Entwickler schon bei der Konzeption und Programmierung berücksichtigen.
“Weitsicht von Anfang an: Warum bei der #App-Entwicklung auch die Vertriebsplattform wichtig ist. “
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Wer steht für die Zulassung der App ein?
App-Entwickler wollen verständlicherweise nicht dafür einstehen, dass App-Store-Betreiber die App auch tatsächlich zulassen beziehungsweise diese aus dem App-Store wieder entfernt werden. Dies mag unter dem Aspekt verständlich sein, dass Portalbetreiber wie zum Beispiel Apple auf den ersten Blick nach eigenem Gusto die Zulassung ablehnen können. Der Auftraggeber einer App-Entwicklung sollte aber nicht jeden Ausschluss der Gewähr für die Zulassung akzeptieren.
Denn aus unserer Sicht kann der Entwickler wichtige Regeln der Zulassung steuern. In den Submissions oder Review Guidelines oder wie auch immer die Zulassungskontrollen der App-Portalanbieter genannt werden, sind eine Vielzahl von Bestimmungen enthalten, die der App-Programmierer beachten kann und muss.
Technische und rechtliche Vorraussetzungen
“An alle #App-Entwickler: Für welche Voraussetzungen der #Zulassungsrichtlinien steht ihr ein? “
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Schwieriger gestaltet sich die Frage nach der Verantwortung für die sonstigen, insbesondere rechtlichen Voraussetzungen der App-Zulassung. Für rechtswidrige Inhalte, die Nutzung fremder Marken oder Urheberrechte, muss meiner Meinung nach der Entwickler geradestehen, wenn der Auftraggeber diese nicht explizit vorgibt.
Schwierig wird es bei der Beachtung der Rechtsordnungen für die geplanten Absatzländer der App. So muss auch die App die Anbieterkennzeichnung enthalten, wenn die Vorraussetzungen des Telemediengesetzes vorliegen. Hier wird empfohlen, diese Prüfung und Vorgaben vertraglich aufzuführen und schon bei der Konzeption zu beachten.
Verantwortlichkeit für die Anmeldeprozedur und die Pflege
Aus meiner Sicht sollte in dem Vertrag auch bestimmt werden, wer für die Anmeldeprozedur in einem App-Store verantwortlich ist und wie zu verfahren ist, wenn die App abgelehnt oder zur Anpassung „zurückgeschickt“ wird. Hier kann streitig werden, ob eine kostenlose Nachbesserung oder ein kostenpflichtiges Änderungsverlangen vorliegt.
Vertraglich geregelt sollten auch die Wartungen und Updates der App sein. Die Betreiber der Plattformen behalten sich vor, ihre Bedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, so dass auch die App zumindest flexibel angepasst werden kann. Wird keine dauerhafte Zusammenarbeit angestrebt, sollte der Quellcode offengelegt und eine ausreichende Dokumentation vorgewiesen werden.
Fazit
Die Finger der Menschen werden zunehmend zum entscheidenden Steuerungsmerkmal von Anwendungen und Webinhalten. Fingerspitzengefühl sollte auch bei der Vereinbarung hinsichtlich einer App-Entwicklung gezeigt werden. Die Vertragsparteien sollten darin übereinkommen, für welche Voraussetzungen der Zulassungsrichtlinien der Entwickler einstehen soll. Eine generelle Verweisung auf diese Richtlinien sollte ebenso vermieden werden, wie ein kompletter Ausschluss jeglicher Verantwortung des App-Programmierers. Die Chancen, die Apps bieten, müssen nicht zu teuer erkauft werden.