Bei der Durchführung von IT-Projekten stehen technische und kaufmännische Aspekte im Mittelpunkt. Auch wenn die Abwicklung überwiegend rechtlich abgesichert wurde, bleibt nicht selten eine Frage offen: Welche Lizenzen erhält das Unternehmen am Ende eines Projektes und in welchem Umfang können damit die Entwicklungen eigenständig genutzt und weiterentwickelt werden?

Nutzungsrechte an individuellen Entwicklungen

Die trügerische Sicherheit der Buy-Out-Lizenzverträge

Müssen Unternehmen wirklich sämtliche Nutzungsrechte an einem kreativen Werk erwerben? Warum Total-Buy-Out-Lizenzverträge nur eine gefühlte Sicherheit geben.

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Der Erwerb von Standardsoftware erfolgt üblicherweise zu den vorgegebenen Nutzungsreglungen, sprich: Lizenzen des Herstellers. Bei individuellen Entwicklungen sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erwirbt. Haben die Parteien hierzu keine Vereinbarung getroffen, kann es zu Unsicherheiten bei der weiteren Nutzung kommen. In AGB der Entwickler werden in der Regel nur eingeschränkte Nutzungsrechte bzw. Lizenzen eingeräumt. Nicht selten wird das zur Weiterentwicklung notwendige Bearbeitungsrecht nicht übertragen.

Streitpunkt Quellcodeherausgabe

Nur weil es sich um eine eigenständige Entwicklung handelt, erhält der Auftraggeber nicht zwangsläufig die exklusiven Rechte oder das Recht, die Software oder die Entwicklung (z.B. Website, Datenbank) selbst oder durch einen Dritten weiterzuentwickeln. Aber um überhaupt weiter entwickeln zu können, braucht man ggf. Zugriff auf den Quellcode. Doch hat das Unternehmen nicht automatisch Anspruch auf die Herausgabe dieses Codes.

Abhängigkeiten vom Entwickler drohen

So kann es passieren, dass man viel Geld investiert hat und im Zweifel doch von dem Entwickler (und damit von seinen Vergütungsvorstellungen) abhängig bleibt. Denn nur er kann fortentwickeln, weil nur er dieses Recht und den tatsächlichen Zugriff auf den Quellcode hat.

“Sie möchten sich Ihre Unabhängigkeit bewahren? Sehen Sie bei #Lizenzbestimmungen genau hin! “

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Darauf sollten Sie achten

  • Vereinbaren Sie ausdrücklich den Umfang der Nutzungsrechte an den Entwicklungen.
  • Bestehen Sie auf die Einräumung der exklusiven Rechte an der Entwicklung und des Bearbeitung- bzw. Weiterentwicklungsrechts.
  • Der Entwickler muss zur Herausgabe des Quellcodes (ohne Zurückbehaltungsrecht) verpflichtend werden.
  • Lassen Sie sich garantieren, dass der Entwickler zur Einräumung der Nutzungsrechte berechtigt ist und er mit von ihm eingesetzten Subunternehmern eine umfassende Rechtübertragung vereinbart hat. Lassen Sie sich diese schriftlich vorlegen.
  • Regeln Sie die Verwendung von Open Source-Software.

Fazit

Meine Erfahrung zeigt, dass Auftraggeber wenig Aufmerksamkeit auf die Vereinbarung von Lizenzbestimmungen legen. Sie gehen gerade bei Individualentwicklungen davon aus, dass sie alle Rechte automatisch erwerben. Besser vorher genauer hinschauen und verhandeln, als nachher vor rechtlichen und tatsächlichen Abhängigkeiten stehen.

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